Deutsch-Indischer Fachaustausch zu Koordinierungsmechanismen in der Marktüberwachung

Indien

Deutsche und indische Expert*innen tauschten sich bei einem Fachaustausch im Rahmen der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur (QI) zu Koordinierungsmechanismen in der Marktüberwachung aus. Die Expert*innen diskutierten die Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie die praktische Umsetzung in beiden Ländern. Die Veranstaltung förderte das gegenseitige Verständnis und die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Marktüberwachung.

© Karolina Grabowska / pexels.com

Marktüberwachung – ein wichtiges Element in der Qualitätsinfrastruktur

Marktüberwachung übernimmt eine wichtige Funktion im wirtschaftlichen Regulierungssystem: Durch sie wird kontrolliert, ob Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das gewährleistet die Sicherheit von Verbraucher*innen und der Umwelt. Gleichzeitig schafft eine effektive Marktüberwachung gleiche Bedingungen für Wirtschaftsakteure und schützt sie vor unfairem Wettbewerb.

 

Koordinierung der Marktüberwachung als anspruchsvolle Aufgabe

In Deutschland und Indien ist die Marktüberwachung eine hoheitliche Aufgabe, die von verschiedenen Behörden auf Bundes-, Landes- und Regionalebene wahrgenommen wird. Der Fachaustausch am 5. Dezember 2022 thematisierte die daraus resultierende notwendige Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen. Nidhi Khare, Abteilungsleiterin im indischen Ministerium für Verbraucherangelegenheiten (Indian Ministry of Consumer Affairs, Food and Public Distribution - MoCAF&PD), betonte, dass die Veranstaltung eine Chance für gegenseitiges Lernen im Rahmen der Arbeitsgruppe darstelle.

 

Deutsches Marktüberwachungsforum ist zentrale Koordinierungsstelle

A. R. Unnikrishnan von der indischen Normungsbehörde (Bureau of Indian Standards – BIS) stellte den Rechtsrahmen sowie die praktische Umsetzung der Marktüberwachung in Indien vor. Er erklärte, dass für die Marktüberwachung grundsätzlich die Behörde zuständig sei, die die Regelung erlassen habe. Eine dieser Behörden sei BIS, innerhalb derer die Koordinierung bereits sehr gut funktioniere. Ein übergeordneter Rahmen, durch den die Abstimmung zwischen den verschiedenen involvierten Behörden auf horizontaler Ebene koordiniert werde, existiere, laut Unnikrishnan, allerdings zurzeit nicht.

 

Joachim Geiß vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betonte die Komplexität der Marktüberwachung im föderalen System in Deutschland. Neben der Koordinierung zwischen der Bundes-, Länder und Regionalebene spiele auch die notwendige Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine wichtige Rolle. Daher sei ein zentrales Koordinierungssystem erforderlich. In Deutschland werde diese Funktion vom Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF) wahrgenommen. Stephan Winkelmann von der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellte dessen Rolle und Funktion genauer dar.  

 

Risikobewertungen als Entscheidungsgrundlage für Marktüberwachungsbehörden

Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden weitere Herausforderungen in der Marktüberwachung. Der Fokus lag unter anderem auf den entstehenden Kosten und der Auswahl und Menge der gesammelten Proben. Geiß und Winkelmann hoben hervor, dass in Deutschland eine Risikobewertung grundsätzlich als Entscheidungsgrundlage für die Behörden diene, um notwendige Maßnahmen zum Schutz von Verbraucher*innen und Umwelt zu ergreifen. Wenn beispielsweise die formalen Voraussetzungen (z.B. Zertifikate) nicht erfüllt seien, folge in der Regel eine materielle Untersuchung. Auch hier sei laut Geiß und Winkelmann eine konstante Abstimmung zwischen den Behörden erforderlich, um Wissen zu teilen und Doppelungen von Aktivitäten zu vermeiden.

 

Nächste Schritte für die deutsch-indische Zusammenarbeit

Der Austausch bekräftigte die Zusammenarbeit zum Thema Marktüberwachung im Rahmen der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur. Gleichzeitig zeigte er das Potenzial für eine Vertiefung des Dialoges in den kommenden Monaten.  

Zurück

Top