Die Konformität von Produkten mit EU-Vorschriften verbessern

China

Die Einfuhr von nicht-konformen Produkten birgt erhebliche Sicherheitsrisiken für Verbraucher*innen und beeinträchtigt den fairen Wettbewerb. Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und chinesischer Zollbehörden organisierte Workshopreihe zur Sicherheit von Gütern der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bearbeitet diese Probleme.

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Beim zweiten Workshop der Reihe "Produktsicherheit und Compliance im IKT-Bereich" am 16. September 2022 stellten Joachim Geiß (BMWK) und Stephan Winkelmann von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor über 360 Teilnehmer*innen die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU-MÜVO) und das deutsche Marktüberwachungssystem vor. Geiß ist seit über 20 Jahren als Rechtsexperte des neuen Konzepts der EU befasst und hat im Auftrag der Bundesregierung die EU-MÜVO ausgehandelt. Winkelmann vertritt seit über 25 Jahren als Experte für elektromagnetische Verträglichkeit die deutsche Marktüberwachung in nationalen und internationalen Gremien.

 

Marktüberwachung gewährleistet Sicherheit, fairen Wettbewerb und freien Warenverkehr

Der zunehmende Onlinehandel stellt Marktüberwachungsbehörden weltweit vor zahlreiche Herausforderungen. Verkäufer*innen liefern Produkte in schwieriger zu kontrollierenden Einzelsendungen. Außerdem wird es für die Behörden immer komplexer, die verantwortlichen Wirtschaftsakteure zu ermitteln. Daher reagieren Deutschland, die EU und China mit aktualisierten und verbesserten Rechtsvorschriften, neuen Instrumenten und einer verstärkten Zusammenarbeit.

 

Die Marktüberwachung ist entscheidend für das reibungslose Funktionieren der Märkte. Sie schützt Verbraucher*innen und Arbeitnehmer*innen vor gefährlichen Produkten und allgemeiner Nichteinhaltung von Vorschriften. Sie verhindert unfairen Wettbewerb und gewährleistet den Schutz anderer öffentlicher Interessen, wie von Umwelt und Sicherheit. Im EU-System wird die Durchführung der Marktüberwachung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gewährleistet. In Deutschland sind dies Bundesbehörden wie die BNetzA, Landesbehörden und die dezentralen Regionalstellen der Regierungsbehörden.

 

EU-MÜVO gestaltet die europäische Produktgesetzgebung neu

Mit der neuen Marktüberwachungsverordnung stellt sich die EU den Herausforderungen und gewährleistet, dass die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen. Wesentlich ist dabei die Anforderung, dass ein in der EU-ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur existieren muss. Dieser ist zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit mit Marktaufsichtsbehörden verpflichtet. Die Anforderung hat erhebliche Auswirkungen auch auf im EU-Markt aktive chinesische Unternehmen. Auf der Grundlage von im Vorfeld gestellten Fragen betonte Geiß in seinem Vortrag daher die erweiterten Definitionen von Wirtschaftsakteur und Inverkehrbringen.

 

Winkelmann erläuterte die Aufgaben der BNetzA. Er brachte somit die Perspektive einer durchführenden Marktüberwachungsbehörde. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bewerteten es in ihren Rückmeldungen positiv, dass Winkelmann ihnen Beispiele für nicht konforme Artikel und die Funktionsweise der Marktüberwachung im elektronischen Handel schilderte. Mit diesem besseren Verständnis können sie der Nichteinhaltung von Vorschriften vorbeugen, wenn sie ihre Produkte auf dem EU-Markt platzieren. Dies trägt nicht nur zum reibungslosen Ablauf von Geschäften bei, sondern sorgt für einen besseren Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb.

 

Weitere Informationen zum EU- und deutschen Marktüberwachungssystem finden Sie in der Publikation "Vereint in Qualität und Sicherheit" hier.

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