Indonesien: Reduzierte Mehrwertsteuer für neue Elektrofahrzeuge

Indonesien

Indonesien fördert zwei neue Typen von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen. Eine neue Verordnung regelt eine ermäßigte Mehrwertsteuer für bestimmte Fahrzeuge.

Die Figur eines Mannes mit einem Schild auf dem "Tax" steht befindet sich vor einem Spielzeug-LKW, auf dem "Electric Vehicle" steht.
© awstoys / Shutterstock

Seit dem 1. April 2023 ist in Indonesien eine Verordnung über die ermäßigte Mehrwertsteuer (MwST) in Kraft getreten. Sie dient als Anreiz für zwei neue Typen von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEVs). Die Senkung der MwST ist bis Dezember 2023 möglich. Geregelt ist dieser Anreiz in der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 38 aus dem Jahr 2023 (MoF Reg, 38/2023).

 

Die Verordnung trägt den Titel ‚Mehrwertsteuer für die Übergabe bestimmter Typen von batteriebetriebenen 4-Rad-Fahrzeugen (BEV) und BEV-Bussen, die vom Staat für das Haushaltsjahr 2023 übernommen wird‘. Die indonesische Regierung führt sie für das Finanzjahr 2023 ein. Demnach kann die Mehrwertsteuer von April bis Dezember 2023 um bestimmte Prozentsätze ermäßigt werden.

 

Nur bestimmte Fahrzeuge profitieren von der ermäßigten Mehrwertsteuer

Normalerweise beträgt der Mehrwertsteuersatz auf BEVs 11 Prozent des Verkaufspreises. Gemäß der Verordnung können die folgenden neuen Personen- und Bus-BEVs von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren. Dazu müssen sie 20 bzw. 40 Prozent an lokal hergestellten Komponenten (Tingkat Komponen Dalam Negeri – TKDN) aufweisen:

 

 

Unternehmen können eine MwST-Ermäßigung erhalten, wenn sie folgende Schritte absolvieren

Das Industrieministerium legt als Anforderung fest, dass lokal hergestellte Komponenten für die BEVs genutzt werden müssen. Um von der Mehrwertsteuerermäßigung zu profitieren, sollte ein Unternehmen zwei Steuererklärungen (faktur pajak) ausstellen: eine für den von der Regierung übernommenen Betrag und eine für den verbleibenden MwSt-Betrag. Ein Beispiel für die Berechnung der MwST in der Steuererklärung findet sich im Anhang der Verordnung.

 

Außerdem muss das Unternehmen einen zusätzlichen Bericht über die Verwendung der vom Staat übernommenen MwST-Leistungen erstellen. Dieser muss alle Anforderungen der Verordnung erfüllen. Der Bericht muss spätestens bis zum 31. Januar 2024 in die MwSt-Erklärung (SPT Masa PPN) aufgenommen werden.

 

GPQI unterstützt den Wissensaustausch im E-Mobilitätssektor

Die QI des Elektromobilitätssektors wird im Rahmen des Deutsch-Indonesischen Dialogs zur Qualitätsinfrastruktur diskutiert. Der Dialog wird in Indonesien vom Global Project Quality Infrastructure (GPQI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt. Kontaktieren Sie uns, um sich am Dialog zu beteiligen: indonesia@gpqi.org

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