Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für persönliche Schutzausrüstung veröffentlicht
Indien
Zur Unterstützung von Herstellern, Anwender*innen und Beschaffungsstellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat das GPQI einen Leitfaden zur CE-Kennzeichnung entwickelt. Die Publikation entstand in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und dem TÜV Rheinland im Rahmen der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe für Qualitätsinfrastruktur.
Die CE-Kennzeichnung: Reisepass für Waren im EU-Binnenmarkt
Nachfrage und Angebot an PSA - dazu gehören unter anderem Atemschutzmasken und Schutzanzüge - sind durch die COVID-19-Pandemie weltweit in die Höhe geschossen. Internationaler Handel und funktionierende globale Lieferketten sind einer der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie. Mit fast 450 Millionen Bürger*innen ist die Nachfrage nach PSA in der Europäischen Union groß. Um auf den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) zu gelangen, müssen Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen. Für PSA schreibt die EU-Gesetzgebung die Anbringung des CE-Zeichens vor. Aber wie genau ist die CE-Kennzeichnung definiert und wie kann beurteilt werden, ob sie echt ist? Der praktische Leitfaden bietet darüber Aufschluss und erläutert, wie die CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 auf PSA angebracht werden muss.
Der PSA-Leitfaden informiert über die CE-Kennzeichnung
Die Publikation bündelt die wichtigsten Informationen für Hersteller und Beschaffungsstellen von PSA. Sie befasst sich zum Beispiel mit der Unterscheidung zwischen PSA und Medizinprodukten und beschreibt die wichtigsten Schritte, die Hersteller im Zertifizierungsprozess von PSA beachten müssen. Für Beschaffungsstellen skizziert der Leitfaden zudem wie die Echtheit der CE-Kennzeichnung geprüft wird.
Sie können den Leitfaden in englischer Sprache hier herunterladen.