Neue Verordnung in Indonesien - Konventionelle Fahrzeuge werden Elektrofahrzeuge

Indonesien

Die indonesische Regierung hat eine neue Verordnung über die Umrüstung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicle - BEV) angekündigt. Die Verordnung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, einschließlich der Bauteile, die umgerüstet werden dürfen, der Stellen, die die Umrüstung durchführen dürfen, und der erforderlichen Prüfungen für die umgerüsteten Fahrzeuge.

Elektrisches Auto auf einer Ladestation mit Leuchtkerzendetails
Elektrofahrzeug an der Ladestation. © Petair / Shutterstock

Die Verordnung des Verkehrsministers Nr. 15 aus dem Jahr 2022 (MoTrans 15/2022) über die Umrüstung von Kraftfahrzeugen (KFZ) mit Verbrennungsmotor - ausgenommen Motorräder - auf BEV trat am 12. August 2022 in Kraft. Sie soll ein Beschleunigungsprogramm der BEV-Industrie unterstützen.

Es ist eine Durchführungsverordnung zur Präsidialverordnung Nr. 55 von 2019 (PR 55/2019) über die Beschleunigung des BEV-Programms für den Straßenverkehr. Die Verordnung bildet die Grundlage für die Entwicklung der BEV-Industrie in Indonesien.

Mit der Verordnung gibt die indonesische Regierung den Rahmen für die Umrüstung von KFZ mit Verbrennungsmotoren auf batterieelektrische Fahrzeuge vor. Ausgenommen sind Motorräder sowie Fahrzeuge auf Schienen. Das serienmäßige elektrische System, das bereits im Fahrzeug verwendet wird, kann jedoch nicht umgerüstet werden. Eine Ausnahme kann für das elektrische System im Motorantrieb und die unterstützenden Komponenten des Motorantriebs gemacht werden

Umrüstungswerkstätten können den Umbau von Motorrädern vornehmen, wenn sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen und das Ministerium sie zugelassen hat. Gemäß der Verordnung können die folgenden acht Komponenten umgerüstet werden:

 

a) Elektromotoren
b) Batterien
c) Batterie-Management-Systeme
d) Gleichstrom-Gleichstrom-Wandler
e) Electric Motor Driver Controller System (Controller/Inverter)
f) Batterie-Ladeeingänge
g) Unterstützendes elektrisches System
h) Unterstützende Komponenten

 

Von den 8 Komponenten müssen b) die Batterie und e) das Electric Motor Driver Controller System über einen Prüfbericht oder eine Zertifizierung verfügen. Dafür werden beide Normen akzeptiert - die indonesische nationale Norm (Standar Nasional Indonesia - SNI) und die internationale Norm. Allerdings sind die SNI und internationalen Normen selbst noch nicht definiert.

Die Komponenten c), d), f), g) und h) müssen ebenfalls Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sobald die Fahrzeuge umgerüstet sind, muss die Verkehrstauglichkeit der umgerüsteten Bauteile und des physikalischen Typs geprüft werden. Die Prüfung können Durchführungsstellen für die Typgenehmigungsprüfung vornehmen.

 

GPQI-Austausch zu Normen in der Elektromobilität

Im Rahmen des Deutsch-Indonesischen bilateralen Dialogs zur Qualitätsinfrastruktur (QI) diskutieren Expert*innen Normen für die Elektromobilität. Das Thema ist Teil des unterzeichneten Arbeitsplans für den bilateralen Dialog innerhalb des Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI). Dadurch soll die Anwendung internationaler Normen im Bereich der Elektromobilität gefördert und die globale Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden.

Das GPQI Indonesien begleitet eine Expert*innengruppe mit relevanten Interessensvertreter*innen aus der Branche. Hier diskutieren Vertreter*innen aus Automobilverbänden, Automobil- und Zulieferunternehmen die Chancen und Herausforderungen von Elektromobilität.

Mehr Informationen finden Sie im GPQI Factsheet über die Automobilindustrie in Indonesien mit dem Schwerpunkt Elektromobilität. Bitte wenden Sie sich an GPQI Indonesien, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Interesse haben, an den kommenden Diskussionen zur Elektromobilität teilzunehmen.

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