Neuer Gesetzesentwurf zur Marktüberwachung in Deutschland
Allgemein
Am 10. Februar 2021 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte diesen vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates soll das Gesetz bis Mitte Juli 2021 in Kraft treten.
Die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten verändert und modernisiert wesentliche Bereiche des derzeitigen Rechtsrahmens für die Marktüberwachung in der EU. Sie stärkt das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes. Das deutsche Marktüberwachungsgesetz erweitert nun den Geltungsbereich der EU-Verordnung auf nicht-harmonisierte Produkte. Damit gelten in Deutschland für harmonisierte und nichtharmonisierte Non-Food-Produkte die gleichen Regeln. Zusätzlich regelt das Gesetz Bußgeld- und Strafvorschriften, wie sie in den EU-Durchführungsbestimmungen vorgesehen sind.
Damit wird erstmalig der Online-Handel im Bereich der Marktüberwachung geregelt. Künftig sollen Produkte, die sowohl online als auch offline angeboten werden, bei der Marktüberwachung gleichermaßen berücksichtigt werden.
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