Vereinfachte Zollverfahren fördern Im- und Export in Mexiko

Mexiko

Zollbeamte, Importeure und Exporteure profitieren von geänderten Prozessen für Handelsdaten.

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Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst den internationalen Handel stark. Weltweit sind Staaten mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie konfrontiert.


Eine neue Initiative des Wirtschaftsministeriums (Secretaría de Economía - SE) fördert mexikanische Importe und Exporte. Damit sollen durch die Pandemie verursachte ökonomische Probleme überwunden und der Außenhandel gestärkt werden. Für die Initiative wurden die Prozesse zur Übermittlung von Handelsdaten von der mexikanischen Zoll- und Finanzbehörde (SAT, so die Abkürzung auf Spanisch) geändert.


Am 7. Februar kündigte die Zollbehörde Mexikos an, dass der Handel mit Gütern, die mexikanischen technischen Vorschriften (NOMs) unterliegen, vereinfacht wird. Außerdem wird sie Güter freigeben, die aufgrund fehlender oder ungenauer Etikettierungsdaten zurückgehalten wurden.


Im vergangenen Jahr hielten die Zollbehörden Güter auf Grundlage von Artikel 158 des mexikanischen Zollgesetzes zurück. Demnach können Güter zurückgehalten werden, wenn kein Beleg für die Zollgebühren vorgelegt wird, oder wenn der Nachweis, dass die Lieferung mit den Handels-NOMs übereinstimmt, fehlt.


Die nun vereinfachten Prozesse tragen dazu bei, dass Güter bei der Zollprüfung nicht mehr aufgrund von Kennzeichnungsfehlern zurückgehalten werden. Außerdem wird die vorgesehene Frist von 30 Tagen zum Nachweis der entsprechenden NOM-Übereinstimmung verlängert.


Diese Maßnahmen verkürzen die Geschäftsprozesse der Zollabfertigung. Sie können außerdem die Steuererhebung vereinfachen, Steuerhinterziehung reduzieren und Korruption mindern.

 

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