Wissensaustausch zu Markt-und Produktüberwachung in Indonesien und Deutschland
Indonesien
Die Marktüberwachung ist für den internationalen Handel entscheidend. Sie gewährleistet nicht nur die Qualität der auf dem Markt verkauften Produkte und sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen, sondern dient auch der Sicherheit der Verbraucher*innen. Die Marktüberwachung stellt sicher, dass die Produkte bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und keine unangemessenen Risiken oder Schäden verursachen. Dies ist besonders wichtig im grenzüberschreitenden Handel und in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Produkte in vielen einzelnen Sendungen geliefert werden.
Am 02. Februar 2023 begleitete das GPQI einen Online-Wissensaustausch zu Markt-und Produktüberwachung in Indonesien und Deutschland. Der Austausch erhöhte das Verständnis über die QI-Systeme der beiden Ländern. So können Handelsbarrieren abgebaut und die Sicherheit der Verbraucher*innen gewährleistet werden.
Joachim Geiß, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), eröffnete die Diskussion. Er betonte, die Bedeutung der Marktüberwachung für internationalen Handel. Obwohl staatliche Kontrollen manchmal als lästig empfunden würden, dienten sie nicht nur der öffentlichen Sicherheit, sondern auch dem Schutz von Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und unverhältnismäßigen Kosten. Geiß hob auch hervor, dass der Einsatz von Technologie wie künstlicher Intelligenz (KI) und E-Commerce dem Handel wachsende Möglichkeiten biete. Schließlich betonte er, dass der Wissensaustausch zwischen Indonesien und Deutschland gewinnbringend für beide Länder sei.
Produktbeobachtung für Non-Food-Produkte in Deutschland
Hohe Qualitätsstandards für Produkte und eine effektive Marktüberwachung haben eine hohe Relevanz in Deutschland. Die Marktüberwachung stellt sicher, dass die auf dem Markt verkauften Produkte alle geltenden Anforderungen erfüllen und dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Geiß erläuterte die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Marktüberwachung: die Verordnung (EU) 2019/1020, die am 16. Juni 2021 in Kraft getreten ist, und das neue deutsche Marktüberwachungsgesetz (MüG). Die EU-Verordnung gewährleiste eine wirksame Marktüberwachung von Non-Food-Produkten online und offline. Sie erleichtere gemeinsame Maßnahmen und verbessere die Wirksamkeit der Marktüberwachung. Das MüG setze die entsprechenden Regelungen der EU-Verordnung um.
Zur Umsetzung führte Geiß aus, dass Marktüberwachung in der Regel auf nationaler Ebene stattfinde. In Deutschland seien die Bundesländer zunächst für die Marktüberwachung zuständig. Er betonte, dass das BMWK für sektorübergreifende Fragen zuständig sei, und Deutschland in der EU vertrete. Die Umsetzung der Marktüberwachung werde durch das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) unterstützt. Dessen Mitglieder diskutieren und koordinieren sektorübergreifende Fragen und aktuelle Themen auf Länderebene.
Auch externe Konformitätsbewertungsstellen sind in Deutschland an der Marktüberwachung beteiligt. Tan Swee-Yin vom TÜV Süd erläuterte, dass Drittkonformitätsbewertungsstellen dazu beitrügen, ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, da sie von Hersteller*innen und von Verbraucher*innen unabhängig seien. Sie betonte auch, dass unabhängige Konformitätsbewertungsstellen freiwillige Zertifizierungen - wie das Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) – anböten. Dies verschaffe den Hersteller*innen einen Wettbewerbsvorteil und reduziere interne Kosten für das Einhalten der Vorschriften auf dem globalen Markt. Nach dem neuen deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) muss das GS-Zeichen auch zusätzliche Daten zur Identifizierung von Produkten und zur weiteren Gewährleistung der Konformität und Sicherheit liefern.
Produktüberwachung für industrielle Produkte in Indonesien
Nach Angaben von Sopar Sirait, Leiter des Zentrums für die Überwachung von Industrienormen im indonesischen Industrieministerium (Kementerian Perindustrian - MoI), wird die Produktüberwachung von Industrieerzeugnissen in Indonesien vom MoI und vom Handelsministerium (Kementerian Perdagangan - MoT) durchgeführt. Die Produktüberwachung besteht aus der Fabrik- und Zollüberwachung, für die das MoI zuständig ist, und der Marktüberwachung, die zwischen dem MoI und dem MoT koordiniert wird.
Sirait teilte auch mit, dass es zwei Arten der Überwachung gäbe: regelmäßig und besonders. Die regelmäßige Überwachung basiert auf dem jährlichen regulären Überwachungsplan. Sie wird von dem/der Leiter*in der jeweiligen Behörde in Abstimmung mit der Generaldirektion für industrielle Entwicklung (Direktorat Jenderal Pengembangan Industri) geplant. Bezüglich der besonderen Überwachung erklärte Sirait, dass diese auf der Grundlage von Berichten aus der Öffentlichkeit durchgeführt werde. Nach Prüfung der Berichte führt der/die zuständige Leiter*in der Agentur die Überwachung durch.
Sirait wies auch auf die unterschiedlichen Überwachungsprozesse für die verbindlichen und freiwilligen indonesischen nationalen Normen (Standar Nasional Indonesia - SNI) hin. Bei den obligatorischen SNI werde die Überwachung in allen Bereichen durchgeführt. Bei der Überwachung in der Fabrik würden Dokumente und Labortests der Produkte überprüft. Produkte auf dem Markt würden anhand der Konformitätskennzeichnung auf den Produkten überprüft. In Bezug auf die freiwilligen SNI erklärte Sirait, dass der/die zuständige Leiter*in der Agentur zusammen mit den ernannten Konformitätsbewertungsstellen die Überwachung durchführe.
Der Austausch endete mit einer Fragerunde. Beide Länder sind sich einig, dass es Herausforderungen im Bereich der Produktüberwachung gibt, insbesondere im Hinblick auf den technologischen Fortschritt, wie z. B. den Einsatz von KI und E-Commerce. Der Austausch bot Einblicke in die QI-Systeme und wird die weitere Zusammenarbeit zwischen Indonesien und Deutschland stärken.